Der Veranstalter behält sich vor aus besonderen Gründen das Seminar abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann in vollem Umfang zurückerstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Alle Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht über die Fallbeispiele.